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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Band-Camp GmbH (nachfolgend „NFT-Gym“) 

1. Vertragsschluss 

 

Der Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung schriftlich oder in Textform abgeschlossen oder digital unterzeichnet haben. 

2. Laufzeit und ordentliche Kündigung 2.1 Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der Erstlaufzeit geschlossen, die der Vertragspartner gemäß Vereinbarung gewählt hat. 

2.2 Wenn die Vereinbarung nicht spätestens einen (1) Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Vertragspartnerschaft auf unbestimmte Zeit. Die Verlängerte Vereinbarung kann dann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. 

2.3 Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs beim jeweiligen Vertragspartner. 

 

 

3. Gebühren und Fälligkeiten 3.1 Die monatliche Gebühr wird jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die monatliche Gebühr wird per SEPA-Mandat erhoben, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. 

3.2 Neben der monatlichen Gebühr ist zusätzlich die Quartalspauschale zu zahlen. Diese ist alle 3 Monate fällig, jeweils im Voraus für die anfallenden Service-, Prüfungs- und Betreuungsdienstleistungen. Bei Vertragsbeginn wird die erste Quartalspauschale fällig: jede weitere Quartalspauschale alle drei (3) Monate (z.B. Vertragsbeginn am 01.02. für den Zeitraum 01.02. bis 01.05., dann Fälligkeit am 01.05. für den Zeitraum 01.05. bis 01.08., usw.) 

 

 

Die Quartalspauschale wird für das angefangene Quartal in voller Höhe fällig d. h., auch wenn die Vereinbarung innerhalb des Quartals endet, ist die laufende Quartalspauschale vollständig zu zahlen; es erfolgt keine anteilige Rückerstattung. 

4. Zahlungsverzug, Rückbuchungen, Gesamtfälligkeit 4.1 NFT-Gym behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Vertragspartner die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. 

4.2 Wird NFT-Gym eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Vertragspartner sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Gebühren nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich NFT-Gym entstehende Bankrücklastkosten, vom Vertragspartner zu tragen. 

4.3 Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mehr als zwei monatlichen Gebühren in Zahlungsverzug, werden die gesamten Gebühren (monatliche Gebühren sowie Quartalspauschalen) bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit sofort zu Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit). 

 

 

5. Weiterzahlungspflicht in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen 5.1 Die vereinbarten Gebühren (monatliche Gebühr und Quartalspauschale) sind auch in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen vom Vertragspartner weiterzuzahlen und dementsprechend kalkuliert. 

5.2 NFT-Gym hat zwei (2) Wochen Betriebsferien pro Jahr. Die Sportschule ist grundsätzlich zwei (2) Wochen in den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Die genauen Zeiträume der Betriebsferien werden dem Vertragspartner frühestmöglich angekündigt. Zusätzlich bleibt das Gym zwischen Heiligabend (24. Dezember) und Neujahr (01. Januar) geschlossen. 

 

 

6. Außerordentliche Kündigung 6.1 Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. 

6.2 NFT-Gym kann die Vereinbarung insbesondere aus folgenden Gründen kündigen: 6.2.1 Der Vertragspartner kommt mit der Zahlung eines Beitrags, der acht Wochengebühren entspricht, in Verzug. 

6.2.2 Der Vertragspartner und/oder der Nutzer schädigt den Ruf oder die Reputation von NFT-Gym erheblich. 

6.2.3 Der Vertragspartner und/oder der Nutzer stört den geordneten und friedlichen Ablauf bei NFT-Gym erheblich oder wiederholt, insbesondere bei Bekleidungen oder wiederholten Missachtungen der Anweisungen der Trainer von NFT-Gym. 

 

6.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich NFT-Gym ausdrücklich vor. Schadenersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. 

6.4 Der Vertragspartner kann die Vereinbarung insbesondere aus folgendem Grund kündigen: 

6.5 Ein Wechsel des Wohnortes des Vertragspartners begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartners. 

 

 

Bei Schließung oder Verlegung des Sportstudios von NFT-Gym, wenn danach das nächstgelegene Sportstudio mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Vertragspartners entfernt, liegt als das geschlossene bzw. verlegte Sportstudio. 

7. Stilllegung der Vereinbarung 7.1 NFT-Gym kann dem Vertragspartner bei Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes seitens des Vertragspartners anbieten, die Vereinbarung aus Kulanz für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum auszusetzen. 

7.2 Im Falle der Schwangerschaft wird die Vereinbarung – mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Vertragspartner die Schwangerschaft bescheinigt – grundsätzlich für 12 Monate ausgesetzt. 

7.3 Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. 

 

 

 

8. Unübertragbarkeit der Rechte aus der Vereinbarung 

 

Die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. 

9. Haftungsbeschränkung 9.1 NFT-Gym haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Vertragspartners. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Vertragspartners aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NFT-Gym, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von NFT-Gym zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Erbringung der Kursdienstleistungen. 

9.2 Dem Vertragspartner wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten NFT-Gym werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch NFT-Gym zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von Defcon in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. 

 

 

10. Schlussbestimmungen 10.1 NFT-Gym ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von NFT-Gym für den Vertragspartner zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderungen ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung dieser Vertragsbedingungen erfordern. Die Änderungen werden wirksam, wenn NFT-Gym den Vertragspartner mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzt, auf die konkreten Änderungen hinweist, der Vertragspartner die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Wiederspruchs treten die Änderungen nicht in Kraft, jedoch ist NFT-Gym berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. 

10.2 Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartners sind NFT-Gym unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. 

10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. 

10.5 NFT-Gym ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht verpflichtet und nicht an entsprechenden Verfahren nicht teil Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeteiligung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. 

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