Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Band-Camp GmbH („NFT-Gym“)

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung schriftlich oder in Textform abgeschlossen oder digital unterzeichnet haben.

Laufzeit und ordentliche Kündigung

Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der Erstlaufzeit geschlossen, die der Vertragspartner gemäß Vereinbarung gewählt hat.

Wenn die Vereinbarung nicht spätestens einen (1) Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Vertragspartnerschaft auf unbestimmte Zeit. Die verlängerte Vereinbarung kann dann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs beim jeweiligen Vertragspartner.

Gebühren und Fälligkeiten

Die monatliche Gebühr wird jeweils im Voraus am monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Die monatliche Gebühr wird per SEPA-Mandat erhoben, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

Neben der monatlichen Gebühr ist zusätzlich die Quartalspauschale zu zahlen. Diese ist alle 3 Monate fällig, jeweils im Voraus für die anfallenden Service-, Prüfungs- und Betreuungsdienstleistungen. Bei Vertragsbeginn wird die erste Quartalspauschale fällig: jede weitere Quartalspauschale alle drei (3) Monate (z.B. Vertragsbeginn am 01.02. für den Zeitraum 01.02. bis 01.05., dann Fälligkeit am 01.05. für den Zeitraum 01.05. bis 01.08., usw.).

Die Quartalspauschale wird für das angefangene Quartal in voller Höhe fällig, d. h. auch wenn die Vereinbarung innerhalb des Quartals endet, ist die laufende Quartalspauschale vollständig zu zahlen; es erfolgt keine anteilige Rückerstattung.

Zahlungsverzug, Rückbuchungen, Gesamtfälligkeit

  • NFT-Gym behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Vertragspartner die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
  • Wird NFT-Gym eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Vertragspartner sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Gebühren nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Bankrücklastkosten vom Vertragspartner zu tragen.
  • Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mehr als zwei monatlichen Gebühren in Zahlungsverzug, werden die gesamten Gebühren bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit).

Weiterzahlungspflicht in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen

Die vereinbarten Gebühren (monatliche Gebühr und Quartalspauschale) sind auch in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen weiterzuzahlen.

NFT-Gym hat zwei (2) Wochen Betriebsferien pro Jahr, in der Regel in den Sommerferien von NRW. Zusätzlich bleibt das Gym zwischen Heiligabend (24. Dezember) und Neujahr (01. Januar) geschlossen.

Außerordentliche Kündigung

Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund beendet werden.

NFT-Gym kann kündigen, wenn:

  • Zahlungsverzug in Höhe von acht Wochengebühren vorliegt.
  • der Vertragspartner oder Nutzer den Ruf von NFT-Gym erheblich schädigt.
  • der Vertragspartner oder Nutzer den Ablauf erheblich oder wiederholt stört (z. B. Bekleidung, Missachtung von Traineranweisungen).

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich NFT-Gym Schadensersatzansprüche vor.

Der Vertragspartner kann kündigen, wenn:

  • das Studio geschlossen oder verlegt wird und das nächstgelegene Studio mehr als 30 km weiter entfernt ist als das bisherige.

Ein Umzug des Vertragspartners begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Stilllegung der Vereinbarung

NFT-Gym kann aus Kulanz eine Aussetzung anbieten.

Bei Schwangerschaft wird die Vereinbarung nach Vorlage eines ärztlichen Attestes grundsätzlich für 12 Monate ausgesetzt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

Unübertragbarkeit

Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

Haftungsbeschränkung

NFT-Gym haftet nicht für Schäden, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflicht ist insbesondere die fortlaufende Erbringung der Kursdienstleistungen.

Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen. NFT-Gym übernimmt keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände, auch nicht bei Nutzung eines Spinds.

Schlussbestimmungen

  • NFT-Gym kann Vertragsbedingungen ändern, wenn triftige Gründe vorliegen (z. B. Gesetzesänderung, technische Entwicklungen). Der Vertragspartner wird mindestens 30 Tage vorher informiert und kann widersprechen.
  • Änderungen von Name, Adresse oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Unwirksame Bestimmungen berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.
  • NFT-Gym nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

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